1. "Schnupperstunde"

Ihr Kind kann kostenlos und ohne Verbindlichkeiten an einer Schnupperstunde des Vereins teilnehmen. In einem Gespräch wird über die Aufnahme in den Verein ent­schieden. Für die pädagogisch langfristig aufgebaute Förderung ist der Er­werb der Mitgliedschaft Voraussetzung.

 

2. Mitgliedschaft

Wir empfehlen eine Teilnahme an den Förderstunden für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten. So lassen sich positive Veränderungen stabilisieren und in den Alltag übertragen!

 

3. Kosten

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages pro Monat beträgt ab 1. Oktober 2016

€ 40,00.

Geschwisterkinder bezahlen nur die Hälfte (€ 20,00).

Dies ist ein Durchschnittswert für alle Monate gleich, auch wenn es Monate gibt, in denen 5 Förderstunden stattfinden und andere mit lediglich 3 Förderstunden oder mit Pausen in den Ferien.

Es findet 1 Förderstunde pro Woche in der Schulzeit (ca. 38 pro Kalenderjahr) statt und es werden 12 Monate pro Kalenderjahr berechnet!

Der Beitrag wird monatlich (40,00 €) per Lastschrift abgebucht.

In finanziellen Notlagen können wir eine Sondervereinbarung treffen. Bitte wende Sie sich vertrauensvoll Jürgen Schindler, den 1. Vorsitzender beider Psychomotorik-Vereine, am besten Donnerstagvormittag zwischen 9 und 12 Uhr unter 08142 597580 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aufgrund dieser Regelung sind wir auf finanzielle Zuwendungen Dritter angewiesen und sind daher für jede Hilfe in Form einer Spende bzw. bei der Spendenanwerbung äußerst dankbar! 

Bankverbindung:  
Stadtsparkasse  München
IBAN DE46 7015 0000 0104 1277 74
BIC SSKMDEMMXXX

vom Finanzamt München für Körperschaften
als gemeinnützig anerkannt unter der Steuer-Nr. 84527575

 

vom Finanzamt Fürstenfeldbruck
als gemeinnützig anerkannt unter der Steuer-Nr. 117/110/20774 K04

 

4. Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt schriftlich.an den Vorstand und wird zu folgenden Terminen wirksam:

30. April,  31. August und 31. Dezember eines Kalenderjahres.

Die Kündigung muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich vorliegen.